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Antisexismusforum:
Definitionsmacht

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Definitionsmacht

Autor: auelb | Datum:
Auf dem Festival für feministische Gesellschaftskritik "Antifee" gibt es ein bemerkenswertes "Antisexistisches Sicherheitskonzept" um Grenzüberschreitendem Diskriminierendem Verhalten zu begegnen.

Folgende Tatbestände sind auf dem Festival unerwünscht:
Zitat: unerwünschtes Anmachen, Begrabschen und Betatschen, dominantes männliches Auftreten und sonstiges aufdringliches Verhalten.

(Von mir unterstrichen)
Auffällig ist hier also schon das hier, widerlicherweise nur von dominantem männlichem Verhalten gesprochen wird und nicht auch von dominantem weiblichem Verhalten. Es wird als männlich geborenen Menschen ein unangenehmes Verhalten unterstellt.

Weiters stellt sich bei diesen Tatbeständen die Frage, wie und wann sie erfüllt sind. Was ist zum Beispiel unerwünschtes Anmachen. Würden folgende Aussagen eine unerwünschte Anmache darstellen?: "Hallo wie gehts dir?", "Wie gefällt dir die Musik", "Du kannst ja voll gut tanzen", "Ich finde dich nett. Willst du vielleicht später mit mir einen Cafe Sojalatte trinken gehen", "Weißt du vielleicht wo hier die Toiletten sind?"
Erfüllt jemanden unabsichtlich zu berühren, oder mit dem Finger auf der Schulter anzutippen um seine Aufmerksamkeit zu bekommen wenn die Musik zu laut ist, schon den Grabschtatbestand.

Die Meisten hätten mit diesen Verhaltensweisen vermutlich keine größeren Probleme.

Zitat: Ihr entscheidet selbst, wo eure Grenzen liegen!

Das klingt ja eigentlich ganz vernünftig.

Zitat: Damit sich möglichst viele Menschen wohl fühlen können, gilt auf dem Antifee Definitionsmacht und wird konsequent durchgesetzt!

Oho. Was ist denn das?

Zitat: Definitionsmacht heißt für uns, dass die Macht, einen sexualisierten bzw. sexistischen Übergriff zu benennen und als solchen zu markieren, einzig und allein bei den Betroffenen liegt und sie entscheiden, wie und ob damit umzugehen ist.

Aha. Das ist ja mal ein interessantes Rechtssystem. Das heißt die*/der*jenige die*/der* als erste*/r* sagt "Ich wurde blöd angemacht und angegrabscht" ist automatisch die*/der* Betroffene.
Nagut, aber es gibt ja bei solchen Situationen immer zwei Parteien. Was ist wenn jemand anderer sagt. "Ich hab dich nur angetippt und dich gefragt ob du ein grünen Smoothie trinken gehen willst"
Da stünden sich zwei eklatant unterschiedliche Sichtweisen gegenüber. Es ließe sich ohne Zeugen nicht belegen, wer nun die Wahrheit sagt.

Zitat: Dabei gilt es zunächst, die Definitionsmacht der Betroffenen uneingeschränkt anzuerkennen und nicht zu hinterfragen, nach scheinbar objektiven Beweisen zu suchen, sich die Situation beschreiben zu lassen oder über die Mitschuld der Betroffenen zu spekulieren.

(Von mir Unterstrichen
Diese Vorgehensweise klingt ungerecht und erinnert z.B an Hexenprozesse.

Zitat: Dieses gängige Verständnis von Gerechtigkeit hilft in einer solchen Situation meistens nicht weiter.

Alles klar.

Ein besonderes Schmuckstück der Feministischen Ideologie findet sich als Fußnote:
Zitat: Oft geht es an gesellschaftlichen Realitäten vorbei, den Täterbegriff zu gendern und dementsprechend wird dies in vielen Texten zum Definitionsmachtkonzept nicht gemacht. In den meisten Fällen sexualisierter Gewalt sind die Täter männlich, die Betroffenen weiblich.


Natürlich ist es generell Sinnvoll nicht zu gendern, da es sowohl in Wort und Schrift zu sprachlichen Popups führt. In diesem Fall ist es jedoch femisexistisch motiviert. Erstens einmal ist es ja wohl irrelevant ob Gewalt "sexualisiert" ist oder nicht. Sind Meinhof, Ensslin, Elfriede Blauensteiner, Ilse Koch und Co. etwa keine Täterinnen weil ihre Taten vermutlich nicht sexualisiert waren.
Ich vermute es gibt weniger offizielle männliche Opfer von sexualisierter Gewalt, da Gewalt gegen Männer ja allgemein Salonfähig ist und oft sogar als witzig wahrgenommen und auch in den Medien so dargestellt wird, vor allem wenn die Täterinnen weiblich sind. Bei Meldungen über abgetrennte Penisse (z.B im Fall Lorena Bobbitt) wird im Gegensatz zu Fällen von weiblicher Genitalverstümmelung, gejubelt. Männliche Betroffene von häuslicher Gewalt werden als Pantoffelhelden belächelt. Notwehr ist auch nicht möglich, denn "Frauen/Mädchen schlägt man nicht" und wegen der dämlichen[!] "Definitionsmacht" die natürlich dazu verwendet werden kann um Notwehr in Angriff umzudeuten. Weibliche Betroffene von häuslicher Gewalt werden ernst genommen und können ins Frauenhaus gehen.

Obige Zitate aus: http://www.antifee.de/antifee/?page_id=1496

Definitionsmacht bei Banküberfällen

Autor: Achim Stößer | Datum:
Ein Glück gilt diese "Definitionsmacht" nicht für Bankraub. Man stelle sich vor, man gibt einen Überweisungsschein am Schalter ab (ich mache ja aus gutem Grund Onlinebanking), die Bankkauffrau schreit "Banküberfall".

"Aber ich wollte doch nur eine Überweisung machen!", so der verzweifelte Angeklagte. "Fragen Sie sie doch, was ich genau gemacht haben soll! Es gibt doch sicher Videoüberwach-"

"Es gilt zunächst, die Definitionsmacht der Betroffenen uneingeschränkt anzuerkennen", unterbricht die Richterin, "und nicht zu hinterfragen. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir nach nach scheinbar objektiven Beweisen suchen würden? Die öffentliche Hinwichtung findet am kommenden Montag um 13:00 Uhr statt."

Achim