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Pressespiegel:
Berichte über Anti-Tierbefreiungsprozeß

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Berichte über Anti-Tierbefreiungsprozeß

Autor: Achim Stößer | Datum:
Auch wenn der speziesistische Reporter spätestens mit seiner Aussage vom "ideologischen Mischmasch" die journalistische Seriosität und seine Maske fallen läßt und die Wiedergabe des Geschehens bezüglich des Prozesses wegen Tierbefreiung und erst recht die vermeintlichen Zitate und Aussagen ("Weder Fleisch noch Eiweiß oder Milch werden akzeptiert", "die Tiere ihrer Natur zukommen zu lassen", "naturgerechte Lebensweise" etc.) großteils nur wenig mit dem tatsächlichen Geschehen zu tun haben, sind den Berichten doch zahlreiche Fakten und Informationen zu entnehmen.

Zudem sind in den Artikeln sämtliche relevanten (und sonst meist tunlichst vermiedenen) Schlüsselwörter enthalten: Tierbefreiung, Tierrechte, Speziesismus, Veganismus, Ethik; was wieder einmal zeigt, daß es keineswegs notwendig ist, von "Vegetarismus" und "Tierschutz" zu sprechen, damit aber - angeblich - Veganismus und Tierrechte zu "meinen", wie viele es als Vorwand gebrauchen, ihre eigene Inkonsequenz zu vertuschen, tierausbeutenden Spendern nicht auf die Zehen zu treten usw. (vielmehr ist dies kontraproduktiv).

Weitere Informationen dazu in den Presseerklärungen (http://maqi.de/presse/tierbefreiungsprozess.html) und im Forum von antiSpe (http://veganismus.ch/foren/read.php?f=6&i=415&t=415).

Ethisch begründete Tierbefreiung ist Diebstahl

Autor: Achim Stößer | Datum:
Geldstrafen für zwei Angeklagte, die Gänse, Puten und Enten aus Geflügelhof in Mauer holten - Mitglieder einer Organisation für Tierrechte


[Bildunterschrift: Vor dem Amtsgericht informierte die Tierrechtsorganisation maqi über ihre Ziele und machte auf den Prozess wegen Tierbefreiungsaktionen aufmerksam. Foto: Weis]

Sinsheim. (mw) Eine Tierbefreiungsaktion ist weder durch Berufung auf einen Notstand der eingepferchten Kreaturen gerechtfertigt, noch dürfen die Akteure für sich in Anspruch nehmen, ihre Tat sei keine "Zueignung fremden Eigentums" (Strafgesetzbuch), also kein gewöhnlicher Diebstahl.

Das war das Fazit eines Prozesses im Sinsheimer Amtsgericht. Direktor Christian Kubitz hatte Verständnis für die Motive der beiden Angeklagten, ein 39-jähriger ehemaliger Informatiker und eine 23-Jährige. Sie hatten bei zehn Aktionen von Januar 2000 bis Ende 2002 insgesamt 59 Gänse. Truthühner und Enten aus einem Geflügelhof in Mauer "befreit".

Dennoch stellte der Richter unmissverständlich klar, dass die Aktionen mit dem Ziel, "die Tiere ihrer Natur zukommen zu lassen", eindeutig gegen Strafrecht und Rechtsordung verstoßen. Mit 30 Tagessätzen (zu zehn Euro für ihn, und sieben Euro für die Frau, die Sozialhilfe bezieht) fiel der Spruch schärfer aus als vom Staatsanwalt gefordert (20 Tagessätze zu fünf Euro).

Von "Befreiung" sprach die Akteure deswegen, weil sie sich als Kämpfer "für Tierrechte gegen Speziesismus" der Tierrechts-Organisation maqi verstehen. Ohne Verteidiger im Prozess, bekannten sich die Beschuldigten ohne Wenn und Aber zu den Aktionen. Ihre Begründung entstammt einem ideologischen Mischmasch, der sich auf der Internet-Seite der Organisation, für die der Angeklagte presserechtlich verantwortlich zeichnet, wiederfindet.

Zur "veganen Ernährung" bekennen sich die Anhänger der Organisation maqi: Weder Fleisch noch Eiweiß oder Milch werden akzeptiert. "Leichenfresser" sind Menschen, die auf Wurst, Geflügel, Fisch oder Steaks und Wild nicht verzichten wollen. Und die für unvorstellbares Elend in Millionenauflage verantwortlich seien. Auch Leder, Pelze oder Honig stehen auf der Verbotsliste. Zirkus, Zoos und Aquarien oder Terrarien werden ebenso abgelehnt wie das Halten von Haustieren. "Speziesismus" ist der Begriff dafür, wenn der Mensch den Tieren nicht das "Recht auf psychische und physische Unversehrtheit" gewähren, sie stattdessen vollkommen "ausbeutet und ausnutzt".

Im konkreten Fall sei es nicht darum gegangen, aufzuzeigen, dass es den Gänsen, Puten und Enten in Mauer besonders schlecht gehe. Die "Gefangenenbefreiung" sei ein weiteres Stück Öffentlichkeitsarbeit. Man hätte auch mehr Tiere befreien können, wenn genügend Unterkünfte vorhanden gewesen seien, die naturgerechte Lebensweise ermöglichen. Ein Großteil der mitgenommenen Gänse, Putenküken und Enten lebe inzwischen in Freiheit. Deswegen könne der Diebstahlvorwurf nicht greifen, wie im Paragrafen fixiert, da ein wirtschaftlicher Nutzen weder bei den Tätern noch bei Dritten (den Abnehmer) vorhanden sei. "Tiere sind Individuen und kein Eigentum."

Den Einwand der Staatsanwaltschaft, dass die Flugblätter der Organisation auf die strafrechtliche Konsequenz von Tierbefreiungen hinweisen, was Strafbewusstsein erkennen lasse, stellte man die "moralische und ethische Verpflichtung" entgegen, für die ausgebeuteten und vom Tod bedrohten Tiere zu handeln. Der Angeklagte mahnte an, dass die Rassegesetze der Nazis oder das Republikfluchtgesetz der DDR als gültige Rechtsordnung ihrer Zeit, "die zu Verbrechern machen, die diese Gesetze erlassen haben, und nicht diejenigen, die dagegen verstießen".

Interessant zu erfahren, dass der Geflügelzüchter den Verlust der Tiere nicht bemerkte. Über die maqi-Internetseite wurde er darauf aufmerksam. Richter Kubitz akzeptierte den "anderen Weltblick" der Angeklagten, der "aber nichts mit der Rechtsordnung zu tun hat". Über eine Berufung wollen die Verurteilten noch entscheiden.

Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe Sinsheim), 5. Juni 2003

Befreiungsaktion wird für Tierrechtler teuer

Autor: Achim Stößer | Datum:
Sinsheim (mw) Diebstahl bleibt Diebstahl und strafwürdig, auch wenn die Tat von moralisch-ethischen Motiven geleitet ist. Vor dem Amtsgericht Sinsheim wurden zwei Anhänger der Tierrechtsorganisation "maqi" zu saftigen Geldstrafen wegen Tierbefreiungsaktionen in einem Geflügelzuchtbetrieb verurteilt. Zwischen Januar 2000 und dem Jahresende 2002 waren die Tierrechter zehn Mal ins Gelände des Betriebs bei Nacht eingedrungen und hatten dabei 59 Gänse, Truthahnküken und Enten aus den Käfigen mitgenommen. Sie wurden auf Höfe gebracht, wo sie "in freier Natur alt werden" sollten. Die angeklagten fordern Tierrechte, ernähren sich ohne Fleisch, Fisch, Milch, Eier und geißeln "Ausbeutung und Ausnutzung" von Tieren.

Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe Heidelberg) 5. Juni 2003

Von Menschen und anderen Lebewesen

Autor: Achim Stößer | Datum:


[Daneben ein Foto von Gänsen mit der Bildunterschrift "Diese Lebewesen müssen niemandem nützen"]

Mannheimer Morgen vom 28. Mai 2004

Gericht wertet Tiere als "Sachen"

Autor: Achim Stößer | Datum:
Befreiung kann als Diebstahl geahndet werden

HEIDELBERG/KARLSRUHE (uwi). Die Befreiung von Tieren kann als Diebstahl geahndet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigt mit einem gestern veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen zwei Aktivisten einer Vereinigung, die sich für die Rechte von Tieren einsetzt. Demnach ist eine "Tierbefreiung" strafbar, weil es sich bei Tieren um "Sachen" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.

Das Heidelberger Landgericht hatte einen 41 Jahre alten Informatiker im Mai 2004 zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, eine Mitangeklagte Studentin (24) erhielt 210 Euro Strafe. Der 41-Jährige und die Studentin hatten argumentiert, dass Tiere Individuen seien und von Menschen nicht als ihr Eigentum gehalten werden dürften. Mit den Aktionen wollten sie auf diese Meinung aufmerksam machen. Zwischen 2000 und 2002 hatten sie 21 Gänse, 13 Enten und 23 Puten im Wert von 900 Euro aus einem Geflügelmastbetrieb im Rhein-Neckar-Kreis befreit. Das Federvieh brachten sie zu Bekannten im In- und Ausland damit sich diese um das Geflügel kümmerten. Die Angelegenheit wurde aufgedeckt, weil die Angeklagten die Aktionen fotografierten und in Internet darüber berichteten. Die Heidelberger Richter werteten die Taten als Diebstahl, da Tiere als "Sache" gelten. Das Vergehen der beiden sei aber von einem 2billigenswerten Motiv" getragen gewesen. Der 2. Strafsenat des OLG teilte die Meinung des Landgerichts und verwarf die Revision gegen das Urteil als "offensichtlich unbegründet". Das Urteil ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen 2 S 177/04). Die Angeklagten haben argumentiert, ein Diebstahl liege nicht vor, weil die Tiere in die "Obhut" anderer Personen gegeben wurden. Ihr Anwalt hatte erklärt, die Schmerzfähigkeit von Tieren sei mit der von Menschen vergleichbar.

Aus der Rheinpfalz vom Samstag, den 05.März 2005 (Zeitgeschehen)