Name: Achim Stößer Permalink: http://tierrechtsforen.de/biovsfreilandplatz
Datum: 03.11.05 15:01
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Was mir übrigens kürzlich erst aufgefallen ist, ist, daß für "Freilandhaltung" 10 qm pro Huhn vorgeschrieben sind - für "Biohaltung" aber nur 4 qm.
Glaubt einem wahrscheilich keiner, und die tolle Einumerierung:
0 Öko
1 Freilandhaltung
2 Bodenhaltung
3 Käfighaltung
suggeriert ja auch gegenteiliges. Also habe ich mal bei Bioland nachgefragt:
Zitat:
In der Tat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der "Freilandhaltung" und der ökolgischen Legehennenhaltung.
Gemäß der EG-Öko-Verordnung (2092/91) ist für Legehennen eine Auslauffläche von mind. 4 qm vorgeschrieben. Dabei darf die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro ha fläche und Jahr nicht überschritten werden, um eine Stickstoffanreicherung im Boden zu verhindern. Die gleichen Flächenanforderungen für den sog. Grünauslauf gelten für die Bioland-Legehennenhaltung.
Darüber hinaus sind Bioland-Legehennenhalter verpflichtet, einen überdachten Außenklimabereich (Wintergarten/Schlechtwetterauslauf) für ihre Tieren einzurichten. Diesen Wintergarten in einer Mindestgröße von 1/4 der begehbaren Stallfläche können die Legehennen ganzjährig nutzen.
(Meine Hervorhebung.) Fazit: tatsächlich ist für "Freilandhaltung" mehr vorgeschrieben, was den "Auslauf" angeht, als für "Biohaltung" (der Rest der Ausführungen ist ja nur Blabla).
De facto ist also "Biohaltung" eine Bodenhaltung (wobei es natürlich theoretisch auch "Bio-Freilandhaltungen" geben kann, wenn sowohl die "Freiland"-Werte bezüglich der Fläche als auch die "Bio"-Randbedingungen eigehalten werden).
Achim
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