Name: Claude Permalink: http://tierrechtsforen.de/5/41781/41782
Datum: 03.05.08 23:25
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Definition von "Milch":
http://www.gesetze.ch/sr/817.022.108/817.022.108_014.htm
Zitat:
1 Milch ist das ganze Gemelk einer Kuh oder mehrerer Kühe, die regelmässig gemolken werden.
2 Rohmilch ist Milch, die nicht über 40 °C erwärmt und keiner weiteren Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde.
3 Milch gilt als genussfertig, wenn sie einer Behandlung nach Artikel 49 der Hygieneverordnung des EDI vom 23. November 20051 unterzogen worden ist.
Wenn eine Kuh nicht regelmässig gemolken wird ist es anscheiunend keine Milch. Es ist aber immer die Milch von Kühen gemeint.
"Milch von anderen Tieren":
http://www.gesetze.ch/sr/817.022.108/817.022.108_026.htm
Gemeint ist nicht etwas von anderen Tieren als dem Menschen sondern andere Tiere als Rinder. Somit muss Milch von Tieren stammen. Und wenn nicht von Kühen, muss dies angegeben werden.
Einen Gesetzestext der klar verbietet Sojamilch als solche zu bezeichnen habe ich nicht gefunden, aber da das Gesetz bei "Milch" von Kuhmilch ausgeht ist es wohl deswegen nicht erlaubt.
Es gibt aber ein Gesetz bezüglich Sojadrink:
http://www.gesetze.ch/sr/817.022.111/817.022.111_031.htm
Zitat:
Sojadrink
Sojadrink ist der wässerige Extrakt aus der eingeweichten und zermahlenen Sojabohne, der gefiltert oder dekantiert und gekocht wird.
Dieses Gesetz gilt vielleicht in beide Richtungen.
1.: Wenn man etwas als Sojadrink verkauft muss es der Definition entsprechen.
2.: Wenn man etwas verkauft das der Definition entspricht muss man es als Sojadrink bezeichnen.
Hier noch eine Liste aller Tiere welche man zur "Lebensmittelgewinnung" verwenden darf:
http://www.gesetze.ch/sr/817.022.108/817.022.108_000.htm
Das heisst nicht, dass andere Tiere (z.B. Hunde, Katzen) nicht gegessen werden dürfen. Mann darf nur nicht aus ihnen hergestellte Produkte verkaufen.
Claude
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