Ich sehe das allerdings anders als der befragte Anwalt. Es ist m.W. (siehe
Hinweis zum Rechtsberatungsgesetz ;-)) normalerweise keineswegs verboten, eine Mail im Wortlaut zu veröffentlichen. Wenn mir jemand einen Brief (ob auf Papier oder sonstwie) schickt, dann darfst ich im Prinzip damit machen was ich will. Einige Ausnahmen: wenn ich Geheimnisträger bin und zur Geheimhaltung des Inhalts verpflichtet; wenn der Brief ein literarisches Werk enthält (wenn mir z.B. Brecht geschieben hätte), bleibt das Urheberrecht bei ihm; wenn er Akteninhalte nicht abgeschlossener Strafverfahren beinhaltet (deren Veröffentlichung ist strafbar). Das war's dann aber ziemlich, das Geschwätz von Herrn Boller fällt wohl kaum in eine solche Kategorie.
Gern wird auch das "Briefgeheimnis" angeführt - das besagt aber nur, daß normalerweise niemand außer dem Empfänger den Brief öffnen darf. Wem aber Herr Boller schreibt, der darf die Email öffnen und lesen (und danach: siehe oben).
Das ist übrigens nicht das erste Mal daß Herr Boller jemaden, der seine Ergüsse hier öffentlich gemacht hat (und die hier immer noch stehen ;-)), droht - eine Unterlassungklage gab es nicht.
Theoretisch wäre es aber natürlich denkbar, daß Boller irgenwann mal wirklich damit zum Anwalt geht. Dann gäbe es im wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- die Unterlassungserklärung unterschreiben und Bollers Anwalt zahlen oder
- vor Gericht gehen.
Ich gehe wie gesagt nicht davon aus, daß Boller vor Gericht damit durchkäme - aber ein Restrisiko besteht natürlich, und ob die Ergüsse Bollers nun die Zeit, den Ärger und ggf. die Kosten von ich schätze ein paar hundert Euro wert sind ...
Bemerkenswert ist jedenfalls, mit welchen Methoden Boller versucht, die Wahrheit über seine Machenschaften zu unterdrücken.
Achim