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Es wurden 6 Beiträge gefunden:

Briefgeheimnismythos

Autor: Achim Stößer
Datum:
Forum: Veganismusforum
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> Produktanfragen sind kein privater Schriftverkehr, fallen
> deshalb nicht unter Sachen wie Briefgeheimnis und dürfen
> deshalb problemlos öffentlich zitiert werden.

Hat mit Briefgeheimnis nix zu tun, siehe Suchfunktion Briefgeheimnis, insbesondere Juristische Einschätzung.

Achim

Re: Fragen zu Veganismus? Antwort hier im Thread.

Autor: Ava Odoemena
Datum:
Forum: Veganismusforum
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Nathan schrieb:

> Darf man die Antworten auf Produktanfragen überhaupt einfach
> so veröffentlichen oder müsste auf diese Absicht nicht in der
> Anfrage selbst schon hingewiesen werden?

Weiß ich auch nicht genau, aber ich vermute:
Produktanfragen sind kein privater Schriftverkehr, fallen deshalb nicht unter Sachen wie Briefgeheimnis und dürfen deshalb problemlos öffentlich zitiert werden.

Re: Juristische Einschätzung

Autor: Achim Stößer
Datum:
Forum: Komplementärforum
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> Ich bin mir aber auch etwas unsicher von wegen Briefgeheimnis

Das Briefgeheimis hat damit ja, wie gesagt, überhaupt nichts zu tun.

> usw. Wie sieht es eigentlich bei Produktanfragen aus? Fragt
> ihr da vor einer Veröffentlichung im PA- Forum nach? Habe

Ich denke, die Einführungsformulierung des [url=http://maqi.de/txt/produktanfragen.html#anfragebaukasten]Produktanfragebaukastens macht hinreichend deutlich, daß die Antwort nicht geheimgehalten wird ("Als Tierrechtsorganisation hat Maqi es sich zur Aufgabe gemacht, u.a. über Veganismus zu informieren. Immer wieder erreichen uns daher Anfragen nach veganen Produkten."). Das steht nicht zum Spaß so da ;-) . Wie das bei umformuliertan Anfragen ist, ist natürlich eine andere Frage ... aber da läßt sich sicher auch eine geeignete Wendung finden.

Aber wie gesagt, sehe ich gegen die Veröffentlichung solcher Mails/Briefe ohnehin keine rechtliche Handhabe.

Achim

Re: Juristische Einschätzung

Autor: Rele
Datum:
Forum: Komplementärforum
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Hi,

tja, das mit dem Briefgeheimnis... mir ist auch schon mal sowas mit Hr.Boller passiert, nachdem ich einen email- Wechsel hier ins Forum gestellt hatte (wobei es keine nachteiligen o.gar persönlichen emails waren, es ging nur um ein Produkt bei veganbasics).

Ich bin mir aber auch etwas unsicher von wegen Briefgeheimnis usw. Wie sieht es eigentlich bei Produktanfragen aus? Fragt ihr da vor einer Veröffentlichung im PA- Forum nach? Habe gerade noch einige Anfragen laufen& denke deshalb darüber nach.

Gruß

Juristische Einschätzung

Autor: Achim Stößer
Datum:
Forum: Komplementärforum
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Ich sehe das allerdings anders als der befragte Anwalt. Es ist m.W. (siehe Hinweis zum Rechtsberatungsgesetz ;-)) normalerweise keineswegs verboten, eine Mail im Wortlaut zu veröffentlichen. Wenn mir jemand einen Brief (ob auf Papier oder sonstwie) schickt, dann darfst ich im Prinzip damit machen was ich will. Einige Ausnahmen: wenn ich Geheimnisträger bin und zur Geheimhaltung des Inhalts verpflichtet; wenn der Brief ein literarisches Werk enthält (wenn mir z.B. Brecht geschieben hätte), bleibt das Urheberrecht bei ihm; wenn er Akteninhalte nicht abgeschlossener Strafverfahren beinhaltet (deren Veröffentlichung ist strafbar). Das war's dann aber ziemlich, das Geschwätz von Herrn Boller fällt wohl kaum in eine solche Kategorie.

Gern wird auch das "Briefgeheimnis" angeführt - das besagt aber nur, daß normalerweise niemand außer dem Empfänger den Brief öffnen darf. Wem aber Herr Boller schreibt, der darf die Email öffnen und lesen (und danach: siehe oben).

Das ist übrigens nicht das erste Mal daß Herr Boller jemaden, der seine Ergüsse hier öffentlich gemacht hat (und die hier immer noch stehen ;-)), droht - eine Unterlassungklage gab es nicht.

Theoretisch wäre es aber natürlich denkbar, daß Boller irgenwann mal wirklich damit zum Anwalt geht. Dann gäbe es im wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- die Unterlassungserklärung unterschreiben und Bollers Anwalt zahlen oder
- vor Gericht gehen.
Ich gehe wie gesagt nicht davon aus, daß Boller vor Gericht damit durchkäme - aber ein Restrisiko besteht natürlich, und ob die Ergüsse Bollers nun die Zeit, den Ärger und ggf. die Kosten von ich schätze ein paar hundert Euro wert sind ...

Bemerkenswert ist jedenfalls, mit welchen Methoden Boller versucht, die Wahrheit über seine Machenschaften zu unterdrücken.

Achim

Anmerkungen

Autor: Achim Stößer
Datum:
Forum: Tierrechtsforum
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Wegen Verleumdung will sie mich also anzeigen, soso. Warum nicht wegen Verletzung des Außenhandelsabkommens oder der Genfer Konvention?

Am besten wendet sie sich an das Verfassungsgericht, schließlich ist das Briefgeheimnis im Grundgesetz (Artikel 10 oder so?) garantiert.

Aber ernsthaft: natürlich hat die Veröffentlichung einer Nachricht aus dieser Mailingliste nicht das geringste mit "Briefgeheimnis", und dieses wiederum nichts mit "Verleumdung" zu tun.

Wenn etwas verleumdung ist, dann wohl eher ihre zitierte Behauptung bezüglich ihrer Ehe mit Hitler oder Moussolini:
>>>
Zitat:
meinen mann hat er schon mal mit mussollini und hitler verglichen
<<<

Nein, Hitler und Mengele, und nicht "verglichen", sondern bzgl. "freiem Willen" analogisiert: sie hat den Leichenfraß ihres Mannes mit "freiem Willen" gerechtfertigt, hier das Zitat aus der Originalmail (ups, da werde ich bestimmt wegen Verletzung des Washingtoner Artenschutzabkommens verklagt, wenn ich die hier veröffentliche):
>>>
Zitat:
>> tja, achim, dazu müßten sie es wollen :)
>> und ich glaube ganz stark an den freien willen des menschen.
>
> Dein Recht, Deine Faust zu schwingen, hört an meiner Nasenspitze auf. Der
> freie Wille eines Massenmörders ist keine Rechtfertigung, ihn Leute
> umbringen zu lassen.

ok, du kannst dich ja verteidigen.

>
> Was ist mit dem freien Willen von Hitlers?
>
> Schränkst Du den freien Willen von Mengele ein, oder läßt Du ihn nach
> belieben mit Häftlingen experimentieren? Dürfen Ku-Klux-Klan-;itglieder nach
> freiem Willen Afroamerikaner lynchen? Was ist mit dem freien Willen von
> Skins gegenüber Türken? Dem freien Willen von Tierquälern, die Tiere quälen
> und umbringen (oder andere dafür bezahlen), nur um ihre Freßlust zu
> befriedigen (wie Dein Mann)? Wieso machts Du gerade in diesem Fall eine
> Ausnahme? Was würdest Du sagen, wenn es der freie Wille Deines Manns wäre,
> einen Molotow-Cocktail in einen Kindergarten zu werfen?
>

weißt du achim, mein mann hat ganz sicher keine freßlust. und wenn er einmal
im 1/4 jahr einen döner ist, denke ich geht die welt davon nicht unter. und
es ist ziemlich gemein deine meinung so harsch darzustellen, weil du unsere
direkte situation garnicht so kennst.

ja auch hitler und auch megele hatten ihren freien willen, frage lieber was
mit dem willen derere ist die nichts dagegen tun.

und ein wenig leichtigkeit den anderen so sein zu lassen wie er ist, täte
uns deutschen auch ganz gut.


frag dich doch mal lieber wie es zu hitler und megele gekommen ist.
ich glaube nicht das nur hilter sich die ganzen kruden sachen ausgedacht
hat. da waren noch genügend andere die die tatenlosigkeit des deutschen
volkes (ich bin ziemlich links) ausgenutzt haben und auch hitler zu ihrem
werkzeug gemacht haben.
über die hintermänner erfährt man nie etwas.
<<< Mail 11. Mai 2000

So, nun warte ich mit Spannung auf das Schreiben ihres Anwalts ...

So, jetzt kann sie weiter zusammen mit Rudi Steffen gegen Maqi und/oder mich hetzen - gleich und gleich gesellt sich gern.

Was von Leuten, die dergestalt den Tierrechten und dem Veganismus schaden, zu halten ist, muß ich wohl nicht näher ausführen.

Achim