Name: Achim Stößer Permalink: https://tierrechtsforen.de/1/653/4156
Datum: 15.08.05 15:21
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> welche gibt) genauso vorhersehbar ist? Ich gehe zwar davon
> aus, daß es bei uns keine Folter gibt und auch andere
Davon solltest Du nicht so leichtfertig ausgehen. Mal davon abgesehen, daß ein Großteil von Reinas "Volk", wie entsprechende Experimente gezeigt haben, jederzeit auf Befehl andere zu foltern bereit ist sei an einige Fälle erinnert wie diese:
Zitat:
Das Vorgehen von Beamten der Grenzschutzpolizei hat möglicherweise zum Tod des 30-jährigen Sudanesen Aamir Ageeb geführt, welcher in Deutschland vergeblich Asyl beantragt hatte und infolgedessen abgeschoben werden sollte. Ageeb starb im Mai 2000 auf dem Flug von Frankfurt nach Khartum, nachdem Grenzschützer ihn an Armen und Beinen gefesselt und ihm einen Motorradhelm aufgesetzt hatten. Bis zum Abflug sollen Beamte den Kopf des 30-Jährigen zwischen seine Beine gedrückt haben. Als nach dem Abflug der Widerstand des Sudanesen aufhörte, richteten die Beamten ihn wieder auf und stellten fest, dass dieser nicht mehr atmete.
Immer wieder geriet die Bundesrepublik in das Fadenkreuz von Menschenrechtsorganisationen, weil sie aus medizinischen Gründen nicht reisefähige oder bereits seit langem in Deutschland lebende Ausländer abschob. Ebenfalls kritisch wurde die Bundesrepublik von internationalen Organisationen beurteilt, weil sie abgelehnte Asylbewerber auslieferte, die in ihrer Heimat von Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Tötung bedroht waren. Vor allem Ausländer und Angehörige ethnischer Minderheiten mussten unter Misshandlungen der Polizei leiden. Die meisten machten geltend, wiederholt mit Fußtritten, Fausthieben und Schlägen mit Knüppeln traktiert worden zu sein. In einigen Fällen sollen Polizisten ihre Opfer in abfälliger und rassistischer Weise beschimpft haben. Aus Hafteinrichtungen für Abschiebehäftlinge hieß es, dass die Haftbedingungen menschenverachtend seien.
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/po8/22062.html
Zitat:
Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sein Anwalt Michael Heuchemer bestätigte am Montag einen entsprechende Medienberichte. Grund für die Klage in Straßburg sei die Folterandrohung, der Magnus Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war. Gäfgen war im Dezember 2004 in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
[...] In der Beschwerde schreibt Heuchemer, bei den Drohungen gegen Gäfgen handele es sich "um die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots". Die Verurteilung Gäfgens basiere im Kern auf dem durch Gewaltanwendungen erpressten Geständnis. Eine "effektive Wahrnehmung der Verteidigungsrechte" sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die erdrückenden Beweise mit Folter erlangt worden waren. [...] Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte Gäfgen im Verhör mit Schmerzen drohen lassen, falls dieser das Versteck des von ihm am 29. September 2002 entführten Millionärssohns nicht nenne. Der elfjährige Jakob war zu diesem Zeitpunkt schon tot, wie sich später herausstellte. Daschners Vorgehen löste eine bundesweite Diskussion um die Zulässigkeit von Folter aus. Der Beamte wurde straffrei wegen Nötigung verurteilt und auf einen anderen Posten versetzt. [...] Klageziel in Straßburg sei es, die Verurteilung Deutschlands zu erreichen, sagte Heuchemer. Deutschland habe "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt".
http://66.249.93.104/search?q=cache:boey9WYcHoQJ:onnachrichten.t-online.de/c/48/11/93/4811932.html+bundesrepublik+menschenrechtsverletzung+folter&hl=de
Zitat:
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth konnte sich die Anwendung von Folter unter gewissen Umstände durchaus vorstellen. Es seien "Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem Berliner "Tagesspiegel".
Bundesjustizministerin Zypris vertrat in einem Fernsehinterview die Auffassung, dass man Polizisten im Einzelfall einen sogenannten rechtfertigenden Notstand zubilligen könnte und Folter in diesen Fällen nicht rechtswidrig wäre.
Hintergrund solcher und vieler ähnlicher Äußerungen waren die Vernehmungsmethoden der Frankfurter Polizei im Mordfall Metzler. Um den Verdächtigen dazu zu bringen, den Aufenthaltsort des entführten Jungen preiszugeben, hatte Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner einen Hauptkommissar angewiesen , dem Verdächtigen Magnus G. im Verhör zu drohen.
"Wenn Sie jetzt nicht reden, dann werden wir Ihnen große Schmerzen zufügen. Wie Sie nie welche hatten, die Sie nie in Ihrem Leben vergessen werden."
Daschner hat im folgenden seine Tat offensiv in der Öffentlichkeit vertreten und zugegeben, dass er es nicht bei einer Androhung belassen hätte sondern in Anwesenheit eines Polizeiarztes den Verdächtigen tatsächlich hätte foltern lassen.
Eine Forsa Umfrage ergab, dass zwei Drittel der deutschen Bevölkerung das Vorgehen der Frankfurter Polizei in diesem Fall für richtig hielten und Folter unter bestimmten Umständen für angemessen.
[...] Vorstandsmitglied Volker Haars sieht auch Konsequenzen für die Arbeit von amnesty international in der Zukunft.
Im ai journal schrieb er dazu :
„Angesichts dieser Situation muss auch amnesty international ihre Strategien überdenken. Natürlich lässt sich die Unterstützung der Bevölkerung leichter für einen gefolterten Menschenrechtsverteidiger gewinnen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt aber eben auch für Kleinkriminelle, Drogendealer und Mörder. Erst wenn es uns gelingt, dies im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, wird die Folter endgültig der Vergangenheit angehören.“
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/radiofolterindeutschland.htm
Darüberhinaus hat Reina ja nicht allein von deutschland, sondern allgemien von demokratie gesprochen, und dazu wird er wohl noch so manche andere durch "Wahlen" "legitierte" Oligarchie rechnen, mehmen wir etwa die USA - davon abgesehen, daß die Todesstrafe selbst die Menschenrechtsverletzung schlechthin ist, ist die Death row, das Warten in der Todeszelle, wohl nicht anders als als Folter zu bennenn. Von anderen Folterungen ganz zu schweigen, sei es Guantánamo oder das Vorgehen der US-Polizei gegen Häftlinge mit Tasern, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Achim
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