Sonntag, 3. Januar 2010
Das Jahr 2010 bringt verschiedene Änderungen, die alle Lebensbereiche betreffen. FAKTuell informiert, was ab diesem Jahr alles anders ist.
Schwangerschaft:
Ein Arzt muss eine Schwangere mit einem auffälligen Befund über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderungen informieren. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, müssen zwischen Beratung und Abtreibung drei Tage Bedenkzeit liegen.
Kindergeld:
Es gibt mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind sind es monatlich 184 Euro statt bisher 164 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Der jährliche Kinderfreibetrag, der anstelle des Kindergeldes genutzt werden kann, steigt von 6.024 auf 7.008 Euro.
Nichts davon haben Hartz-IV-Empfänger. Das Geld wird mit ihrem Anspruch verrechnet. Erwachsene Kinder, die gerade in einer Ausbildung sind, werden nur noch bis zum 25. Lebensjahr unterstützt. Damit fällt die bisherige Grenze von 27 Jahren weg. Sie wird allerdings stufenweise gesenkt. Für Geburtsjahre bis 1981 gib es noch Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. 82er Jahrgänge erhalten es bis 26 Jahre und alle anderen nur noch bis 25.
Pfändungsschutz:
Wer Schulden hat, soll künftig leichter über Geld für den täglichen Bedarf verfügen können. Ab Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes.
Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Darauf ist ein Betrag von monatlich 985,15 Euro vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energie und Lebensmittel verwendet werden. Bisher müssen Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrags erwirken. Andernfalls ist ihr gesamtes Vermögen gesperrt.
Fernsehen:
Fernsehzuschauer können bald bei einer Reihe von Privatsendern das hochauflösende Fernsehen (HDTV) empfangen. Sat.1, ProSieben und Kabel 1 wollen die neue Technik einführen, ARD und ZDF folgen Mitte Februar zu Beginn der Winterspiele. Allerdings überlegen die Privatsender derzeit, eine Extra-Abgabe dafür zu verlangen. Nur wer die zahlt, soll HDTV empfangen können.
Unterhaltszahlungen:
Jährlich können bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden kann, steigt von maximal 7.680 auf 8.004 Euro.
Trennungskinder:
Der Unterhaltsanspruch für Trennungs- und Scheidungskinder wird angepasst. Der genaue Satz der Anhebung steht nach Angaben des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf noch nicht fest. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" soll aber in diesen Tagen veröffentlicht werden. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen. Nach Schätzungen von Fachanwälten steigen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent.
Einkommensgrenzen:
Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das liegt an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um je 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze um 75 Euro auf 3.750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen sind keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Steuern:
Seit 1. Januar können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden. Zuvor fielen die Beiträge unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese "Sonderausgaben" konnten Arbeitnehmer nur bis zu 1.500 Euro beim Fiskus anmelden, Selbstständige bis zu 2.400 Euro. Es können jedoch nur Ausgaben für eine Basisversorgung, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, abgesetzt werden. Nicht eingeschlossen sind Extras wie eine Chefarztbehandlung, die durch Zusatz- oder Wahltarife dazugebucht werden. Vier Prozent werden pauschal für den Anspruch auf Lohnfortzahlung abgezogen.
Lohnsteuerklassen:
Berufstätige Ehepaare bekommen 2010 mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuerklasse. Bisher können sie sich entscheiden, wer Steuerklasse III und wer Klasse V nimmt. In dem Fall werden alle Frei- und Pauschbeträge der Lohnsteuerklasse III zugeordnet. Der Partner mit der Klasse V hat deutlich höhere Abzüge. Nun wird ein Faktorverfahren eingeführt, wo bei jedem Ehepartner schon über das Jahr die Freibeträge zugeordnet werden. Bisher konnte der Partner mit der ungünstigeren Steuerklasse erst am Jahresende über eine gemeinsame Veranlagung profitieren. Ein ähnlicher Effekt ergibt sich durch die Lohnsteuerklassenwahl IV/IV, bei der Frei- und Pauschbeträge gleichmäßig zwischen Eheleuten verteilt werden.
Freibetrag:
Im neuen Jahr bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt von 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und von 15.669 auf 16.009 für verheiratete Paare. 8.004 Euro bzw. 16.009 Euro bleiben somit künftig nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen vom Zugriff des Fiskus verschont. Zugleich steigt die Summe, die der volljährige Nachwuchs verdienen darf, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Dieser Grenzbetrag wird auf 8.004 Euro angehoben. Ein Ergebnis: Weniger Rentner müssen eine Steuererklärung machen.
Rentner:
Die gesetzliche Rente 2010 wird für Rentner höher versteuert. 40 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei. 60 Prozent müssen versteuert werden. Ausgegangen wird von der Bruttojahresrente.
Liegen die Einkünfte der Rentner unter den neuen Grundfreibeträgen, können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtanlagebescheinigung stellen. Dieser Freibrief gilt dann für drei Jahre.
Hotelgewerbe:
der Mehrwertsteuersatz im Hotelgewerbe sinkt von 19 auf sieben Prozent. Übernachtungen könnten dadurch billiger werden, vorausgesetzt, die Hotels nutzen das Geld nicht anderweitig.
Kurzarbeitergeld:
Die Kurzarbeiter-Regelung ist um ein Jahr verlängert worden. Unternehmen können Kurzarbeitergeld, das sie 2010 erstmals beantragen, aber nur noch maximal 18 Monate beziehen. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
Zinsschranke:
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.
Künstlersozialkasse:
Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung sorgt für die Alterssicherung von Freiberuflern.
Anlageberatung:
Seit 1. Januar müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren. Vermerkt werden neben der Dauer und dem Anlass des Gesprächs auch die finanzielle Ausgangslage sowie die Wünsche der Kunden.
Der Berater muss begründen, warum er gerade ein bestimmtes Produkt einem bestimmten Kunden empfohlen hat. Verbraucher sollen mit dieser neuen Regelung mehr Möglichkeiten bekommen, Fehlberatungen nachzuweisen.
Schadenersatzansprüche verjähren in solchen Fällen nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt, sie endet allerdings nach zehn Jahren.
Verbraucherkredite:
Am 11. Juni tritt eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Banken und Sparkassen, Hersteller und Händler müssen schon in der Werbung transparente Angaben zum effektiven Jahreszins machen. Das soll Lockangebote eindämmen.
Krankenkassen:
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private KV wechseln. Zudem können alle Krankenkassen von 2010 an Pleite gehen. Das betrifft auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
Zusatzbeiträge:
n diesem Jahr werden viele Krankenkassen zum ersten Mal Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Ist der Zusatzbeitrag höher als acht Euro muss die Krankenkasse das Einkommen ihrer Versicherten darauf überprüfen, ob sie sich die Beiträge noch leisten können.
Pflegeleistungen:
Im Zuge der Pflegereform im vergangenen Jahr sind die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben worden. Sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege gibt es 2010 mehr Geld für Betroffene.
In der vollstationären Pflege steigt der monatliche Betrag nur für Schwerstpflegebedürftige in Stufe III von 1.470 auf 1.510 Euro. Beim Pflegegeld geht es in allen drei Stufen um zehn Euro nach oben: auf 225, 430 und 685 Euro. In der Kurzzeitpflege steigt der Satz für alle Pflegestufen von 1.470 auf 1.510 Euro.
Rürup-Rente:
Berufstätige können mehr von ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge von der Steuer absetzen. So steigt etwa bei der Basis-Versicherung über sogenannte Rürup-Renten der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von derzeit 68 auf 70 Prozent.
Riester-Rente:
Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Käfig-Eier:
Seit 1. Januar ist in Deutschland endgültig das Halten von Hennen und damit die Produktion von Eiern in Legebatterien verboten. Bisher gab es noch Ausnahmen. In deutschen Supermärkten gibt es nun keine Käfig-Eier mehr. Darüber hinaus treten zum 1. Juli neue EU-weite Regeln zum Schutz vor Verunreinigungen in Lebensmitteln in Kraft.
Kalorien:
In der EU wird der Energiewert von Nahrungsmitteln künftig nicht mehr in Kalorien berechnet, sondern nur noch in Kilojoule. Mit einer neuen Verordnung setzt die Europäische Union ein einheitliches Maßsystem, das SI-System, durch.
Handytarife:
Ab 1. Juli darf eine abgehende Telefonminute einen deutschen Handykunden in der EU nicht mehr als 46 Cent kosten. Wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli nur noch 15 Cent (brutto). Die EU fordert zudem, dass das Abhören der Mailbox im Ausland ab 2011 kostenlos sein soll.
Mit dem Handy im Internet zu surfen oder große Datenmengen via MMS zu verschicken, bleibt aber weiter teuer. Deswegen gilt für alle Kunden EU-weit ab 1. Juli eine Kostensperre, die die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro (netto) automatisch trennt. Wer das nicht möchte, muss bis Ende Juni ausdrücklich Widerspruch einlegen.
Servicenummern:
Ab 1. März gilt für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabepflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Wer etwa bei einem TV-Gewinnspiel mitmacht, wusste bislang nie, wie viel ihn das tatsächlich kostet.
"Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, vom Handy kann es ein wenig teurer sein", heißt es bislang schwammig. Hier muss künftig laut Telekommunikationsgesetz der Maximalpreis genannt werden. Dieser wird zudem für Handyanrufe bei 0180er-Nummern ab 1. März auf 42 Cent pro Minute (oder 60 Cent pro Telefonat) begrenzt; beim Festnetz sind es 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Derzeit verlangen manche Unternehmen bis zu einem Euro pro Minute. Zudem werden Regelungen gegen untergeschobene Wechselverträge eingeführt.
Widerrufsfrist:
Für ersteigerte Waren gilt eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist - egal ob im Internet oder im stationären Handel geboten wurde. Ab 11. Juni wird diese Frist im Netz auf zwei Wochen verkürzt und damit den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen. Bei Auktionshäusern in der Einkaufsstraße bleibt es hingegen bei der Vier-Wochen-Regel. Bei nicht ersteigerten Waren sind Geschäfte hingegen nicht gesetzlich verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen.
Datenschutz:
Der Gesetzgeber hat umfassende Neuerungen im Datenschutzrecht beschlossen. Die erste Novelle, die das Nutzen personenbezogener Daten für Werbezwecke nur noch im Ausnahmefall ohne Einwilligung des Verbrauchers erlaubt, gilt bereits seit September.
Die zweite Novelle greift im April und stellt höhere Anforderungen an Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel. Sie sind künftig verpflichtet, über ihre Bewertungsmethoden der wirtschaftlichen Verhältnisse von Verbrauchern - das Scoring - Auskunft zu geben. Dabei soll transparent werden, welche Merkmale den Score-Wert beeinflussen.
Stromzähler:
Intelligente Stromzähler werden ab Januar in Neubauten und bei umfassenden Umbauten Pflicht. Diese Smart-Meter sollen helfen, Energie zu sparen. Im Gegensatz zum alten Zählerkasten bieten digitale Strommesser die Möglichkeit, den Verbrauch am heimischen Computer zu prüfen. Ab Ende 2010 müssen Versorger zudem Tarife anbieten, die die unterschiedlichen Erzeugerkosten zu den jeweiligen Tageszeiten weitergeben. Experten rechnen mit einem Sparpotenzial von zehn bis 30 Prozent.
Stromverbrauch:
Um den Stromverbrauch bei Haushalts- und Bürogeräten flächendeckend zu senken, treten ab 2010 schrittweise erhöhte Energieeffizienzvorgaben der EU für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik in Kraft. Für Kühl- und Gefriergeräte gelten ab Juli 2010 neue Verbrauchsobergrenzen.
Abgasplakette:
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg, Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
Pakete:
Der Paketdienst der Deutschen Post DHL hat die Preise erhöht. Ein Päckchen kostet künftig 4,10 Euro statt 3,90 Euro. Für ein Paket bis 20 Kilo müssen Kunden 10,90 Euro zahlen. Wer das Porto für seine Päckchen und Pakete nicht in der Filiale, sondern im Netz kauft, zahlt weiter die alten Tarife. Zudem plant die Deutsche Post, in den nächsten Monaten erstmals einen datengeschützten Internet-Brief auf den Markt zu bringen. Die Tarife stehen noch nicht fest.
Gendiagnostik:
Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1. Februar in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
Personalausweis:
Im November 2010 soll der elektronische Personalausweis mit einem Chip kommen. Mit einem Lesegerät soll es möglich sein, sich über das Internet auszuweisen, zum Beispiel beim Online-Banking. Eine Umtauschpflicht für die Ausweise ist nicht geplant.
Sonnenstudio:
Betreibern von Sonnenstudios, die Minderjährigen den Besuch einer Sonnenbank gestatten, drohen ab 1. März Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Rolltreppe:
Seit diesem Jahr ist es in der EU untersagt, auf Rolltreppen Kinderwagen mitzunehmen. Eltern werden in vielen Geschäften bereits jetzt durch Poller vor den Rolltreppen daran gehindert, mit einem Kinderwagen aufzufahren.
Erben:
Geschwister, Neffen und Nichten müssen bei Erbschaften ab 75.000 Euro künftig 15 statt 30 Prozent Steuern zahlen, bei Erbschaften ab 13 Millionen Euro 35 statt bisher 40 Prozent. Die Pflege von Angehörigen wird künftig stärker berücksichtigt. Angehörige können in Zukunft aber etwa nach Straftaten auch vom Erbe ausgeschlossen werden.
Entgeltnachweis:
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.
Umweltzonen:
Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten ist auf 40 gestiegen. Sieben Kommunen haben ihre Einfahrtverbote verschärft. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.
http://www.faktuell.de/content/view/3138/33/