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Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

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Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

Autor: Achim Stößer | Datum:
In Italien jedenfalls müssen sie zumindest aus den Klassenzimmern verschwinden. So entschied aktuell der Menschenrechtsgerichtshof. In Österreich sollen die Menschenrechte der Schüler weiter verletzt werden, fordert daher die FPÖ:

Zitat: Strache: Österreich muss Kreuz in Klassenzimmern beibehalten

Wien (OTS) - Entschieden für die Beibehaltung des Kreuzes in österreichischen Klassenzimmern sprach sich heute FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache angesichts des aktuellen Urteils
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das eine Anbringung von Kreuzen in italienischen Klassenzimmern untersagt, aus. Die FPÖ stehe auch nicht für Verfassungsmehrheiten für etwaige Änderungen des Konkordats zur Verfügung. Strache verwies darauf, dass Österreich ein christlich geprägtes Land sei. Das Kreuz in den Schulen sei auch ein wesentlicher Teil unserer österreichischen Tradition und Identität.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091103_OTS0293

Vielleicht sollten auch Porträts derjenigen, auf die das Konkordat zurückgeht, neben den widerlichen Folterskulpturen hängen - das wären dann wohl Papst Pius und Hitler. Man muß ja Prägung, Tradition und Identität berücksichtigen. Strache käm's sicher gelegen.

Als bei und damals Schüler das Klassenzimmerkreuz in die Lehrerpultschublade verbannten, tobte der Deutsch- und Religionslehrer Herr Paul Hengsbach und hängte es wieder auf. Nun ja.

7Achim

Re: Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat: Urteil

Kruzifix im Klassenzimmer verletzt Menschenrechte
03.11.2009, 15:20

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verbannt Kreuze aus Klassenzimmern und löst damit eine Welle der Empörung aus - vor allem im katholischen Italien.

Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Es nehme zudem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen, und sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Die Richter gaben damit einstimmig einer Italienerin Recht, die bis in höchste Instanzen mit dem Versuch gescheitert war, ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen. Das Urteil löste in Italien Entrüstung aus.

Die Regierung in Rom kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Das Gericht sprach der aus Finnland stammenden Klägerin Soile Lautsi 5000 Euro Entschädigung zu. Die streitbare Frau hatte im Schuljahr 2001/02 von der Schule ihrer damals elf und 13 Jahre alten Kinder in Abano Terme bei Padua verlangt, die Kreuze im Klassenraum zu entfernen. Sie berief sich dabei auf ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, demzufolge Kreuze in Wahlbüros gegen die religiöse Neutralität des Staates verstoßen.

Die obersten Richter Italiens wiesen die Klage 2006 jedoch ab, weil das Kreuz ein Symbol der Geschichte und Identität des Landes sei. Der Staat argumentierte, das Kreuz sei als "Flagge" der einzigen in der Verfassung erwähnten Religion auch ein Symbol des Staates.

Der EGMR wies dies zurück. Die Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren. Die Freiheit, keiner Religion anzugehören, brauche besonderen Schutz. Es sei nicht zu erkennen, wie das Zeigen eines "Symbols, das vernünftigerweise mit dem Katholizismus verbunden werden kann", dem für eine demokratische Gesellschaft wesentlichen Bildungspluralismus dienen könne.

Politisches Scheitern

Politiker und Kirchenmänner in Italien äußerten sich entsetzt und ablehnend zu dem Urteilsspruch. Mit solchen Entscheidungen entferne sich Europa von den Vorstellungen seiner Gründerväter und nähere sich "unausweichlich dem politischen Scheitern", meinte Kulturminister Sandro Bondi. Arbeitsminister Maurizio Sacconi sprach von einem schweren Schlag gegen die europäische Lebensgemeinschaft, "die nicht bedeuten kann, die Wurzeln unserer Herkunft zu tilgen".

Während der Vatikan selbst zunächst noch keine Position bezog, meinte Monsignore Vincenza Paglia von der italienischen Bischofskonferenz, das Kruzifix habe auch kulturelle und erzieherische Funktion. "Es ist wirklich unverantwortlich, dieses beseitigen zu wollen", kritisierte Paglia.

"Ungerechtfertig und dumm"

Die betroffene Schule "Vittorino da Feltre" im norditalienischen Abano Terme will das Urteil erst studieren und dann entscheiden, wie jetzt vorgegangen werden soll. Innen-Staatssekretär Alfredo Mantovano nannte das Urteil so "ungerechtfertigt und dumm", dass sich, wenn man ihm folgen wolle, die Frage stelle, ob dann nicht auch der weithin sichtbare Mailänder Dom abgerissen werden müsse. Das sei Wasser auf die Mühlen all derer, die die EU-Institutionen als abgehoben ansähen.
(sueddeutsche.de/dpa/holz/beu)


http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/884/493233/text/

Re: Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat: Um Kreuze in Klassenzimmer hat es auch im ähnlich katholisch geprägten Bayern wiederholt heftige Auseinandersetzungen gegeben. 1995 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein umstrittenes Kruzifix-Urteil und entschied, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstoße. Mit diesem Urteil wurde das bayerische Gesetz für nichtig erklärt, nach dem in bayerischen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht werden mussten.

Daraufhin verabschiedete der bayerische Landtag ein neues Gesetz, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung widerspricht. Völlige Klarheit geschaffen hat das eher nicht. So klagten mehrfach Lehrer gegen religiöse Symbole im Unterricht. Die Kreuze bleiben trotzdem hängen, entschied zum Beispiel das Verwaltungsgericht Augsburg 2008: Der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, sei aber als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit gefestigt.

03.11.2009
Kruzifix im Klassenzimmer verletzt Religionsfreiheit
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,659041,00.html

Re: Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat: Mit heiligem Zorn reagieren Katholiken auf ein Straßburger Urteil, das Kruzifixe aus Italiens Klassenräumen verbannt. Durch Bayerns CSU gellt ein Aufschrei. Katholiken sehen sich diskriminiert, betonen die Bedeutung des Kreuzes für ihre Religion - und zeigen so, wie richtig die Richter liegen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konnte deutlicher nicht ausfallen: Ein Kruzifix, urteilten die Richter einstimmig, ist ein Symbol für den Katholizismus und hat daher in Italiens Klassenzimmern wenig zu suchen. Am Tag eins nach dem Urteil äußern sich Katholiken empört - und untermauern unfreiwillig, dass die Straßburger Richter mit ihrer Begründung richtig lagen.


"Dieses Europa des 3. Jahrtausends nimmt uns die wertvollsten Symbole weg und lässt uns nur noch die Kürbisse des Halloween-Festes", sagte Tarcisio Bertone, Kardinalstaatssekretär der römisch-katholischen Kirche und zweiter Mann im Vatikan. Und: "Wir müssen mit all unserer Kraft versuchen, die Zeichen unseres Glaubens zu bewahren."

Auch die Deutsche Bischofskonferenz reagierte erbost; das Urteil gehe "an der Lage in Italien vorbei und ignoriert die tatsächliche Bedeutung des Kreuzes in der Gesellschaft". Die Bischofskonferenzen in Europa wollten darauf hinweisen, "dass Religionsfreiheit nicht 'Freisein von Religion' bedeutet". Die Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens zeige sich auch in seiner Offenheit und Pflege kultureller Traditionen, erklärten die Kleriker.

Was Bertone und auch die Deutsche Bischofskonferenz bezeugen: Das Kreuz ist ihr Symbol, das Symbol der Christen. Daran lassen sie keinen Zweifel. Daran zweifelte das Gericht auch nicht - und kam genau deshalb zu dem Urteil, das Katholiken nun erzürnt.

Die Richter: Symbol des Katholizismus dient nicht dem Bildungspluralismus

[...] Die Straßburger Richter sahen das ganz anders: Die Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren, was für Schüler anderer Religionen oder bekenntnislose Kinder störend sein könne. Indes brauche die Freiheit, keiner Religion anzugehören, besonderen Schutz. Nicht zu erkennen sei, wie das Zeigen eines "Symbols, das vernünftigerweise mit dem Katholizismus verbunden werden kann", dem für eine demokratische Gesellschaft wesentlichen Bildungspluralismus dienen könne.

Die CSU: Mitten hinein in die Katholiken-Logik

Wie groß die Bedeutung des Kreuzes im Katholizismus und somit die Verbindung zur Religion ist, haben Bertone und die deutschen Bischöfe einen Tag nach der Entscheidung eindrucksvoll bewiesen - und auch durch Bayerns CSU gellte ein Aufschrei. Eine eigenwillige Dialektik entwickelte etwa Johannes Singhammer (CSU), familienpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Er nannte die Straßburger Entscheidung ein "klassisches Fehlurteil". Denn: "Das Bekenntnis zum Atheismus darf nicht privilegiert werden." Für Singhammer ist das Nicht-Vorhandensein eines Kreuzes ein Symbol des Nichtglaubens und diskriminiert somit alle Gläubigen. Verstanden? Sonst bitte sacken lassen.

Kreuzzeichen, so Singhammer weiter, seien ein sichtbares Symbol einer klaren Werteorientierung, nämlich "Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses". Dass das Kreuz für eine bestimmte, nämlich religiöse Begründung von Werten steht, die gerade nicht alle Menschen teilen, erwähnte der CSU-Politiker nicht.

Geht es nach der CSU, wird mit dem Urteil nicht einfach ein Holzkreuz aus Klassenzimmern verbannt - es geht gleich um die Grundfesten der Demokratie. Der Gerichtshof kassiere mit dem Verbot von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern "seine eigenen Grundlagen", sagte Singhammer. Und auch der niederbayerische CSU-Bezirksratschef Manfred Weber pochte auf die christlichen Wurzeln des inzwischen säkularen Europa: Wenn man in Europa so mit dem Christentum umgehe, säge man am Ast, auf dem man selbst sitze.

Die Schulpraxis: Kruzifix-Urteil reloaded

So scharf die Kritik am Straßburger Urteil ausfiel, so gelassen gaben sich die Bischofskonferenz wie auch CSU-Politiker, dass es keine Auswirkungen auf die Situation in Bayern habe. Bayerns Europaministerin Emilia Müller und Kultusminister Ludwig Spaenle verwiesen darauf, dass es im Freistaat seit 1995 einen Mechanismus zur Lösung von Konfliktfällen gebe. Damals verkündete das Bundesverfassungsgericht sein umstrittenes Kruzifix-Urteil und entschied, die staatlich angeordnete Anbringung von Kreuzen in Unterrichtsräumen verstoße gegen die Religionsfreiheit. Für nichtig erklärt wurde eine bayerische Verordnung für Volksschulen.

Daraufhin verabschiedete der bayerische Landtag ein neues Gesetz. Seitdem muss das Kreuz abgehängt werden, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes widerspricht - und dafür "ernsthafte und einsehbare Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung" vorträgt. Völlige Klarheit geschaffen hat das nicht. So klagten mehrfach Lehrer gegen religiöse Symbole im Unterricht. Die Kreuze bleiben trotzdem hängen, entschied zum Beispiel das Verwaltungsgericht Augsburg 2008: Der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, sei aber als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit gefestigt.

Die Lehrergewerkschaft GEW verlangte, die derzeitige bayerische Praxis nach dem neuen Urteil zu überprüfen. Der Straßburger Gerichtshof beruhigte aber die wallende CSU-Seele ein wenig. Unmittelbar habe das Urteil nur für Italien Wirkung, allerdings sei die Feststellung der Prinzipien "auch für andere Staaten interessant".

Das sieht die CSU anders. Und auch in Italien ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Regierung will gegen das Urteil in Berufung gehen. "Niemandem, und schon gar nicht einem ideologischen europäischen Gericht, wird es gelingen, unsere Identität zu unterdrücken", so das Bildungsministerium in einer zornigen Stellungnahme.

"Europa lässt uns nur noch die Halloween-Kürbisse" 04.11.2009 http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,659297,00.html (meine Hervorhebungen)

Re: Kruzifix im Klassenzimmer ist Menschenrechtsverletzung

Autor: martin | Datum:
Zitat: „Manifestation eines aggressiven Säkularismus“

05. November 2009 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am Dienstag befand, dass Kruzifixe in Klassenzimmern gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, ist insbesondere in Italien von Vertretern aus Politik und Kirche kritisiert worden. Die Regierung in Rom legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Vorsitzende der italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Bagnasco, sagte, das Kreuz sei nicht nur ein religiöses, sondern auch ein kulturelles Symbol.

Kurienkardinal Kasper bezeichnete das Straßburger Urteil als „Manifestation eines aggressiven Säkularismus“, das „uns Christen aus dem Schlaf reißen“ müsse. Innenminister Maroni von der säkularen „Lega Nord“ bezeichnete das Urteil als einen „Akt der Dummheit“. Parlamentspräsident Fini, der dem „Volk der Freiheit“ von Ministerpräsident Berlusconi angehört, sagte, die Schulen seien zwar laizistisch, aber deswegen lehnten sie noch lange nicht das Christentum ab.

Der Chef der oppositionellen Demokratischen Partei, Bersani, wurde mit den Worten zitiert, das Kreuz in den Schulklassen sei „eine für niemanden offensiv gemeinte Tradition“. Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Rom, Rabbi Di Segni, zeigte sich hingegen erfreut: In öffentlichen Gebäuden solle es keine Symbole einer bestimmten Religion geben. Die italienische Familie, die den Prozess anstrengt hatte, äußerte die Befürchtung, nun „von katholischen Taliban verfolgt“ zu werden.

Singhammer: „Klassisches Fehlurteil“

In Deutschland sprach der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Singhammer (CSU), von einem „klassischen Fehlurteil“, mit dem der Gerichtshof seine eigenen Grundlagen kassiere.

Kreuzzeichen seien ein sichtbares Symbol einer klaren Werteorientierung, „nämlich dem Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses“ [außer Frauen, Homosexuelle, Anders- oder Nichtgläubige etc. pp. - mp]. Die Richter hätten mit ihrem Urteil nach dem Empfinden vieler EU-Bürger nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen. „Das Bekenntnis zum Atheismus darf nicht privilegiert und die christlichen Glaubensinhalte nicht diskriminiert werden“, sagte Singhammer.

Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Aufhängen von Kruzifixen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt. Diese ist ein völkerrechtlicher Vertrag, die Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs sind für die 47 Mitgliedstaaten des Europarats verbindlich. Immer wieder gibt es Streit über die konkreten Folgen aus einzelnen Urteilen. Erst am 11. September dieses Jahres brachte ein Berichterstatter der parlamentarischen Versammlung des Europarats seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass 36 Mitgliedstaaten Straßburger Urteile noch nicht vollständig befolgt hätten.

Das sei noch vor wenigen Jahren anders gewesen. Es gehe nicht nur um die Zahlung der oft von den Richtern verhängten Entschädigungszahlungen an die Kläger, sondern um die Änderung des jeweiligen nationalen Rechtssystems.

Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht ist schon in Konflikt mit dem Gerichtshof geraten. Im Sorgerechtsfall eines türkischen Vaters hatte Karlsruhe entschieden, dass die Menschenrechtskonvention und die Straßburger Urteile von den deutschen Organen gebührend zu berücksichtigen seien, aber auch nicht schematisch vollstreckt werden dürften.

Das stieß in Straßburg auf Widerstand: Auch die deutschen Gerichte seien an die Menschenrechtskonvention gebunden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hatte geäußert, der Menschenrechtsgerichtshof solle dafür Sorge tragen solle, dass in Europa ein Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes gewährt werde. Er solle sich aber nicht „ in die Rolle eines obersten Rechtsmittelgerichtes“ begeben.

Text: jöb./Mü.; F.A.Z.

http://www.faz.net/s/RubC4DEC11C008142959199A04A6FD8EC44/Doc~E8852B0DC93E146A3AAD58D8EBE5FA246~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews