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Länderberichte über Religionsfreiheit 2009 - BRD

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Länderberichte über Religionsfreiheit 2009 - BRD

Autor: Achim Stößer | Datum:
Zitat: Länderberichte über Religionsfreiheit 2009
Bundesrepublik Deutschland - Teil I

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Referat für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Jahresbericht 2009 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Oktober 2009. [...]

Die römisch-katholische und die evangelische Kirche setzten weiterhin "Sektenbeauftragte" ein, um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen (wie der Vereinigungskirche, Scientology, Universelles Leben sowie der Transzendentalen Meditation) ausgehenden Gefahren zu warnen. [...]

Deutschland hat eine Fläche von 357.022 Quadratkilometern und eine Bevölkerung von 82,3 Millionen Menschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über Religionsgemeinschaften, allerdings ermöglichen inoffizielle Schätzungen und Zahlen von Religionsgemeinschaften einen ungefähren Überblick über die Mitgliedszahlen der Konfessionen des Landes. Die unten stehenden Daten wurden aus verschiedenen Quellen zusammengetragen.

Die römisch-katholische Kirche hat 25,5 Millionen Mitglieder. Die evangelische Kirche, ein Zusammenschluss der lutherischen, unierten evangelischen und evangelisch-reformierten Kirche, hat 24,8 Millionen Mitglieder. Gemeinsam machen die Mitglieder dieser Kirchen fast zwei Drittel der Bevölkerung aus.

Zu den protestantisch-christlichen Religionsgemeinschaften zählen: die Neuapostolische Kirche mit 366.979 Mitgliedern, die deutschstämmigen Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion mit 75.000 bis -100.000 Mitgliedern und die Baptisten mit 84.096. Es gibt ungefähr 4,3 Millionen Muslime, darunter 2,6 Millionen Sunniten, 400.000 Aleviten und 225.000 Schiiten. Zu Religionskonvertierungen gibt es keine offiziellen Zahlen. Das Zentralinstitut Islamarchiv Deutschland schätzt, dass bis 2004 die Zahl der Konvertierungen zum Islam jährlich 300 betrug, wobei es sich dabei hauptsächlich um deutsche Christinnen handelte, die muslimische Männer heirateten. Seit 2004 ist die Zahl der jährlich Konvertierenden allerdings in die Tausende gestiegen. Es gibt etwa 2.600 muslimische Gotteshäuser, darunter schätzungsweise 150 nach traditioneller Architektur erbaute Moscheen. 100 weitere Moscheen befinden sich in der Planung. Ungefähr 45 Prozent der muslimischen Einwanderer haben die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Die Zahl der orthodoxen Christen beläuft sich auf 1,4 Millionen, darunter 450.000 Mitglieder der griechisch-orthodoxen Kirche und des Patriarchats von Konstantinopel, 250.000 Mitglieder der serbisch-orthodoxen Kirche, 300.000 Mitglieder der rumänisch-orthodoxen Kirche und 150.000 Mitglieder der russisch-orthodoxen Kirche und des Moskauer Patriarchats. Es gibt 245.000 Buddhisten und 97.500 Hindus. Die Zeugen Jehovas zählten 166.000 Mitglieder, die aktiv Missionsarbeit betrieben, sowie 40.000 nicht aktive Mitglieder. Die Scientology Kirche betreibt 18 Kirchen und Missionen und hat Presseberichten zufolge 30.000 Mitglieder. Gemäß den Zahlen der Landesämter für Verfassungsschutz in Brandenburg und Hamburg hat die Scientology Kirche jedoch 5.000 bis 7.000 Mitglieder.

Die Zahl der Juden wird auf über 200.000 geschätzt. Davon sind 106.435 eingetragene Mitglieder der jüdischen Gemeinden. 101.829 dieser eingetragenen Mitglieder sind Zuwanderer und 4.606 stammen ursprünglich aus Deutschland. Von 1990 bis 2008 wanderten etwa 102.000 Juden und nichtjüdische Familienangehörige aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion ein, zusätzlich zu den 25.000 bis 30.000, die sich bereits im Land befanden. Als Folge einer restriktiveren Einwanderungspolitik gegenüber Juden aus der ehemaligen Sowjetunion sank die Zahl der jüdischen Zuwanderer 2008 im Vergleich zu 2007 von 1.296 auf 862. Im Jahr 2006 waren es noch 1.971 gewesen. Die neue Zuwanderungspolitik wurde in Zusammenarbeit mit jüdischen Organisationen entworfen, um eine bessere Integration Einzelner in die jüdische Gemeinschaft zu erreichen.

Schätzungsweise 21 Millionen Menschen (ein Viertel der Bevölkerung) gehören entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglieder nicht eingetragener religiöser Organisationen.

Abschnitt II Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung

[...] Religiöse Organisationen müssen sich registrieren lassen, wenn sie als gemeinnützige Vereine anerkannt und damit steuerbefreit sein wollen. Anträge auf Eintragung werden von Behörden auf Länderebene geprüft, und üblicherweise wird Steuerbefreiung gewährt. Diese Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung. Die Organisationen, die eine Steuerbefreiung beantragen, müssen belegen, dass sie gemäß ihrer Satzung, Geschichte und Aktivitäten eine Religion sind. Der Status der Steuerbefreiung wird gelegentlich von örtlichen Finanzämtern überprüft.

Kirche und Staat sind getrennt, obwohl besondere Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften bestehen, die "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Jede Religionsgemeinschaft kann den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beantragen, der sie unter anderem berechtigt, Gefängnis-, Krankenhaus- und Militärkaplane zu ernennen und von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer zu erheben (im Durchschnitt neun Prozent der Einkommensteuer), die der Staat einzieht. [...]

Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde etwa 180 Religionsgemeinschaften zuerkannt, dazu gehören die Evangelische und Katholische Kirche, die Jüdische Gemeinde, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Adventisten des Siebenten Tages, die Mennoniten, die Baptisten, die Methodisten, die Christlichen Wissenschaftler und die Heilsarmee. Im Juni 2006 gewährte das Land Berlin der Organisation "Zeugen Jehovas" nach deren seit zehn Jahren andauernden rechtlichen Bemühungen den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Seither haben Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den Zeugen Jehovas den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" gewährt.

Am 12. Mai 2009 schlug das baden-württembergische Kultusministerium ebenfalls vor, den Zeugen Jehovas diesen Status zu gewähren. Eine positive Entscheidung wurde für den 28. Juli 2009 erwartet. Die Regierungsparteien meldeten jedoch Berichten zufolge Bedenken an und wollten entscheiden, ob das Landesamt für Verfassungsschutz aufgrund fehlender Loyalität gegenüber der rechtlichen Ordnung des Landes gegen die Zeugen Jehovas ermitteln sollte. [...]

Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat potenzielle Auswirkungen für die Muslime in Deutschland, die eine traditionelle islamische Bestattung wünschen, bei der der Leichnam in ein Leintuch gehüllt und nach Mekka ausgerichtet beerdigt wird und der Friedhof für alle Ewigkeit ausschließlich islamischen Begräbnissen vorbehalten sein muss. Diese Bedingungen stehen im Konflikt mit den Gesetzen oder Bräuchen einiger Bundesländer, die vorschreiben, dass ein Sarg auf einem Friedhof in einer gemieteten Grabstelle beigesetzt werden muss, die alle 30 bis 60 Jahre neu vergeben wird. Das Land Nordrhein-Westfalen änderte sein Bestattungsgesetz im Jahr 2003 und ermächtigte die Kommunalbehörden, Bestattungen im Leintuch zu erlauben. Der Landtag von Baden-Württemberg änderte am 16. Mai 2009 ein Gesetz, das jetzt erlaubt, Leichen in einem offenen Sarg zu begraben. Er ging jedoch nicht so weit, Bestattungen im Leintuch zu erlauben. In elf der 16 Bundesländer sind Begräbnisse ohne Sarg derzeit gestattet. Landesweit gibt es nur wenige islamische Friedhöfe. Es gibt jedoch Friedhöfe, etwa in Frankfurt, auf denen Abschnitte für muslimische Begräbnisse reserviert sind. Ähnliche Lösungen gibt es in Berlin. [...]

Bis zum Ende des Berichtszeitraums erließen acht Bundesländer Gesetze, die es muslimischen Lehrerinnen verbieten, bei der Arbeit Kopftücher zu tragen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2003 für solche Gesetze der Länder grünes Licht erteilt hatte. Die in neuen Gesetzen verwendeten Formulierungen sind so auslegbar, dass sie auf das Tragen jeglicher Symbole angewendet werden können, die als verfassungsfeindlich oder unterdrückungsfördernd interpretiert werden können. In einigen Fällen bestätigten Gerichte Kopftuchverbote. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2003, das Kopftuchverbot liege im legislativen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Seither verabschiedeten Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland Kopftuchverbote für Lehrer an öffentlichen Schulen. Berlin und Hessen verabschiedeten Gesetze, die allen Beamten das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Am 26. Februar 2009 brachte die CDU in Rheinland-Pfalz eine Initiative ein, die zum Ziel hatte, in dem Bundesland ein Kopftuchgesetz an öffentlichen Schulen einzuführen. Sie wurde von der regierenden SPD abgelehnt.

In Nordrhein-Westfalen wurde das Gesetz angefochten. Am 10. Dezember 2007 bestätigte jedoch das hessische Landesverfassungsgericht das in dem Bundesland geltende Kopftuchverbot. Die Auslegung des hessischen Verbots erlaubt staatlichen Institutionen, Beamten – einschließlich Lehrern an öffentlichen Schulen – das Tragen von Kopftüchern zu untersagen, gleichzeitig aber Ausnahmen für christliche religiöse Symbole oder Kleidung zu machen.

Am 26. Juni 2008 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, das Kopftuchverbot in Bremen stelle eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit dar. Das Gericht argumentierte, dass die Klägerin, eine Referendarin, aufgrund des Kopftuchverbots nicht mehr in der Lage sei, ihr Referendariat abzuschließen, indem sie Schüler unterrichte.

Im Juli 2007 entschied ein hessisches Landesgericht, dass eine Rechtsreferendarin bei Gericht kein Kopftuch tragen dürfe, wenn sie öffentlich als Vertreterin der Justiz zu erkennen sei.

Am 10. April 2008 bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, in einer ersten Bestätigung des Kopftuchverbots in Nordrhein-Westfalen durch ein Berufungsgericht, das Urteil eines Gerichts niedrigerer Instanz vom 5. Juni 2007, das entschieden hatte, dass eine muslimische Lehrerin an einer öffentlichen Schule in Nordrhein-Westfalen während des Unterrichts keine Baskenmütze tragen darf, die ihre Haare und Ohren verdeckt. Das Gericht befand, dass in ihrem Fall eine solche Baskenmütze als "Ersatz" für ein islamisches Kopftuch angesehen werden kann.

Paragraf 166 des Strafgesetzbuches bezieht sich auf die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Eine Aufwiegelung, die die Störung des öffentlichen Friedens zum Ziel hat, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Strafverfolgung hat zu keiner nennenswerten Zahl von Verurteilungen geführt.

Einigen religiösen Organisationen wird aus geschichtlichen oder kulturellen Gründen staatliche Förderung gewährt. Angesichts der deutschen Schuld am Holocaust sind die Bundesländer eine dauerhafte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der jüdischen Gemeinde eingegangen. Dazu gehört auch die Unterstützung des Wiederaufbaus alter und des Baus neuer Synagogen. Am 23. November 2008 wurde mit der Unterstützung von Vertretern der Stadt und des Landes der Grundstein einer neuen Synagoge in Mainz gelegt. Die Reparatur und Sanierung einiger christlicher Kirchen und Klöster, die 1803 vom Staat enteignet wurden, wurde staatlich finanziert. Neuere Kirchen und Moscheen erhalten im Allgemeinen keine Zuschüsse für Instandhaltung und Baumaßnahmen. Die Landesregierungen bezuschussen auch verschiedene, den Körperschaften des öffentlichen Rechts angeschlossene Institutionen wie konfessionelle Schulen und Krankenhäuser, die öffentliche Dienstleistungen anbieten.

Der "Staatsvertrag über Zusammenarbeit" zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden aus dem Jahr 2003 ergänzt die Mittel, die die Jüdische Gemeinde von den Bundesländern erhält. Dem Zentralrat werden jährlich etwa 3,1 Millionen Euro für den Erhalt des jüdischen Kulturerbes, den Wiederaufbau der jüdischen Gemeinde und die Unterstützung von Integration und Sozialarbeit zur Verfügung gestellt. Am 24. September 2008 beschloss die Regierung, die jährlichen Mittel für die Jüdische Gemeinde auf 5 Millionen Euro zu erhöhen. Über die Verwendung der Mittel berichtet der Zentralrat der Regierung einmal im Jahr. In dem Vertrag wird hervorgehoben, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland mit den bereitgestellten Mitteln alle Zweige des Judaismus unterstützt. Am 18. Juni 2009 wurden am Abraham Geiger Kolleg in Potsdam gemeinsam mit dem ersten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland ausgebildeten jüdischen Kantor drei (reformierte) Rabbiner ordiniert. Am 2. Juni 2009 wurden die ersten beiden seit 1945 in Deutschland ausgebildeten orthodoxen Rabbiner in der Ohel-Jakob-Synagoge in München ordiniert. Sie wurden im 2005 gegründeten Rabbinerseminar zu Berlin, der ersten Institution für die Ausbildung orthodoxer Juden in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, ausgebildet.

Die Regierung vertritt in religiösen Fragen eine erklärte Position der Neutralität, da es keine Staatsreligion oder -kirche gibt. Religiöse Feiertage werden nicht zu nationalen Feiertagen erklärt. Die einzelnen Bundesländer entscheiden, welche religiösen Feiertage gelten; dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die meisten öffentlichen Schulen bieten evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche und, bei einer ausreichenden Zahl interessierter Schüler, auch jüdischen Religionsunterricht an. Auch der Islamunterricht an öffentlichen Schulen hat weiter zugenommen. Im Grunde waren sich die Teilnehmer der staatlich geförderten Islamkonferenz einig, dass die Islamerziehung weiter ausgebaut werden sollte. Bildung liegt im Verantwortungsbereich der Länder, und Form und Inhalt des Islamunterrichts variieren von Bundesland zu Bundesland, teilweise weil keine islamische Organisation existiert, die alle Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Die Organisationen, die Islamunterricht anbieten, sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Alle Bundesländer bieten Religions- und Ethikunterricht an. In den meisten Bundesländern können Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, stattdessen das Fach Ethik belegen. In Berlin und Brandenburg ist Ethikunterricht Pflichtfach, während die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig ist. In einem Volksentscheid lehnten die Berliner am 26. April 2009 eine Gesetzesinitiative ab, die es Schülern an öffentlichen Schulen in Berlin ermöglicht hätte, statt des Pflichtunterrichts in Ethik Religionsunterricht zu belegen. Religionsunterricht und Ethikkurse werden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gleichwertig behandelt, das heißt, die Schüler können wählen, welches Fach sie belegen möchten. [...]

Seit Sommer 2008 wurde in Nordrhein-Westfalen an sieben Schulen regulärer Religionsunterricht für Aleviten eingerichtet. Im März 2009 beschloss die bayerische Landesregierung, im Rahmen eines fünfjährigen Pilotprojekts Islamunterricht anzubieten. Das Fach wird in deutscher Sprache an allen bayerischen Schulen als Wahlfach angeboten und behandelt interkulturelle und religionsübergreifende Themen. Derzeit werden Lehrkräfte eingestellt.

Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 richteten die Behörden in Baden-Württemberg ein Zweikurssystem mit einem Kurs für sunnitische und schiitische Schüler und einem Kurs für Aleviten ein. In Baden-Württemberg haben sich Vertreter des Bundeslandes und muslimische Gruppen auf dieses System geeinigt, das anfangs positiv aufgenommen wurde, aber seit April 2009 boten nur 10 der knapp 4.700 öffentlichen Schulen des Bundeslandes solche Kurse an. Einige Bundesländer boten ähnliche Programme an, während andere mit führenden Vertretern der Muslime an einem einheitlichen Lehrplan arbeiteten. Ende des Jahres begannen Universitäten in Frankfurt, Ludwigsburg, Karlsruhe und Weingarten, Ausbildungskurse für den Islamunterricht anzubieten.

Im Februar 2009 wurde in Berlin-Karlshorst die erste deutschsprachige Privatschule für die Ausbildung zum Imam eröffnet. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen junge Muslime zu Vorbetern für muslimische Gemeinden ausgebildet werden. Die Schule finanziert sich durch Privatspenden.

Am 23. April 2009 kündigte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann das Vorhaben an, in dem Bundesland eine Imam-Ausbildung einzuführen. Das Projekt besteht aus zwei Phasen. Es beinhaltet einen einjährigen Intensivkurs, zu dem auch Sozialkunde, deutscher Sprachunterricht und ein Dialog mit den christlichen Kirchen gehört, der hauptsächlich auf die Moscheen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) ausgerichtet ist. (Derzeit leben DITIB-Imame, die von der türkischen Regierung entsandt werden, zwei bis drei Jahre im Land. Sie sprechen nur selten Deutsch und wissen wenig über die deutsche Kultur und Gesellschaft, eine Situation, die als Hindernis für die Integrationsbemühungen betrachtet wird.) Zweitens sieht die Ausbildung ein zweijähriges Studienprogramm mit Bachelor-Abschluss vor. Das Projekt wurde vom türkischen Religionsattaché positiv aufgenommen und wird vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt. 233 der 2.600 Moscheen im Land befinden sich in Niedersachsen.

http://amerikadienst.usembassy.de/us-botschaft-cgi/ad-detailad.cgi?lfdnr=2413